Berechnung der Mietminderung
Die Mietzinsminderung berechnet sich aus dem Bruttomietzins.
LG Saarbrücken, NZM 1999, S. 757.
Ferner steht dem Mieter gegenüber dem Vermieter zur Durchsetzung seines Erfüllungsanspruchs gem. § 536 BGB beim Vorliegen von Mängeln ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 320 BGB zu. Das Leistungsverweigerungsrecht besteht in diesem Fall bis zur Höhe des dreifachen Betrages der Mängelbeseitigungskosten.
LG Saarbrücken, NZM 1999, S. 757.
aus: Joachim Dospil / Hedwig
Hanhörster
Tabellen für die Rechtspraxis, erschienen beim Carl
Heymanns Verlag, Köln;
ISBN 3-452-23896-2, Reihe: PRAXISWISSEN RECHT