Berechnung der Mietminderung

Die Mietzinsminderung berechnet sich aus dem Bruttomietzins.

LG Saarbrücken, NZM 1999, S. 757.

Ferner steht dem Mieter gegenüber dem Vermieter zur Durchsetzung seines Erfüllungsanspruchs gem. § 536 BGB beim Vorliegen von Mängeln ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 320 BGB zu. Das Leistungsverweigerungsrecht besteht in diesem Fall bis zur Höhe des dreifachen Betrages der Mängelbeseitigungskosten.

LG Saarbrücken, NZM 1999, S. 757.


aus: Joachim Dospil / Hedwig Hanhörster
Tabellen für die Rechtspraxis, erschienen beim Carl Heymanns Verlag, Köln;
ISBN 3-452-23896-2, Reihe: PRAXISWISSEN RECHT