Mietmängel und Mietminderung
Gaststättenlärm

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Entscheidungen immer 
um Einzelfälle handelt, die nicht exakt auf andere Fälle angewendet werden können. 
Die Entscheidungen stellen daher lediglich eine Orientierungshilfe dar.

Gaststättenlärm bis 1 Uhr nachts

AG Rheine, Urteil vom 30.10.1984 - 14 C 420/84, Thieler/Huber, Mietminderungsliste von A-Z, S. 82.

37 %

Gaststättenlärm (keine Verwirkung)

Bei Anmietung einer über einer Gaststätte im Haus gelegenen Wohnung muss der Mieter nicht jede denkbare Lärmbelästigung einkalkulieren, auch wenn die Miete in Hinsicht auf die Nutzung des Hauses gezielt vereinbart wird. Das Minderungsrecht ist nicht allein deshalb verwirkt, weil der Mieter zunächst den Lärm hinnimmt.

AG Braunschweig, Urteil vom 29.06.1989 - 113 C 4614/88 (93), WM 1990, S. 148.

10 %

Gaststättenlärm (örtlich unüblicher Lärm)

Der Hinweis im Wohnungsmietvertrag, dass mit der im Haus vorhandenen Gaststätte eine gewisse Lärm- und Geruchsbelästigung gegeben sei, bezieht örtlich unüblichen Lärm nicht ein.

AG Köln, Urteil vom 15.05.1990 - 208 C 4/90, WM 1990, S. 291.

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Gaststättenlärm (störender)

AG Köln, Urteil vom 15.05.1990 - 208 C 4/90, WM 1990, S. 291.

AG Köln, Urteil vom 17.02.1989 - 201 C 581/88, WM 1991, S. 545 (Die Nachtruhe störender Lärm, der durch ein Billard-Café verursacht wird; auch wenn der Mieter dem Lärm nur bei geöffnetem Fenster ausgesetzt ist.).

20 %

Gaststättenlärm (störender)

Dringen aus einer unterhalb der Mietwohnung gelegenen Gaststätte Klopfgeräusche sowie in den Abend- und Nachtstunden Wortgeräusche in die Wohnung ein, liegt ein Mietminderungsgrund vor.

LG Köln, Urteil vom 09.12.1986 - 12 S 127/86, WM 1987, S. 272.

Dringen aus einer unterhalb der Mietwohnung gelegenen Gaststätte Klopfgeräusche sowie in den Abend- und Nachtstunden Wortgeräusche in die Wohnung ein, liegt ein Mietminderungsgrund vor.

LG Köln, Urteil vom 09.12.1986 - 12 S 127/86, WM 1987, S. 272.

Dringen aus einer unterhalb der Mietwohnung gelegenen Gaststätte Klopfgeräusche sowie in den Abend- und Nachtstunden Wortgeräusche in die Wohnung ein, liegt ein Mietminderungsgrund vor.

LG Köln, Urteil vom 09.12.1986 - 12 S 127/86, WM 1987, S. 272.

11 %

Gaststättenlärm (Überschreitung der Lärmschutzwerte)

Allein aus der Tatsache, dass dem Mieter bei Vertragsschluss bekannt war, dass sich im Haus eine Gaststätte befindet, rechtfertigt nicht den Schluss, dass er positive Kenntnis davon hatte, dass der Gaststättenlärm die Lärmschutzwerte überschreitet.

AG Bonn, Urteil vom 19.07.1990 - 5 C 274/90, WM 1990, S. 497.

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aus: Joachim Dospil / Hedwig Hanhörster
Tabellen für die Rechtspraxis, erschienen beim Carl Heymanns Verlag, Köln;
ISBN 3-452-23896-2, Reihe: PRAXISWISSEN RECHT