Mietmängel und Mietminderung
Hausmusik

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Entscheidungen immer 
um Einzelfälle handelt, die nicht exakt auf andere Fälle angewendet werden können. 
Die Entscheidungen stellen daher lediglich eine Orientierungshilfe dar.

Hausmusik (Klavierspielen)

Nachbar spielt gut hörbar und länger als 2 Stunden täglich Klavier.

AG Düsseldorf, DWW 1988, S. 357.

20 %

Hausmusik (Überempfindlichkeit)

Persönliche Überempfindlichkeit gegen Hausmusik von Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus rechtfertigt keine Mietminderung wegen Mangelhaftigkeit der Mietsache, solange die Nachbarn nicht in den Ruhezeiten spielen und beim Musizieren nicht unnötig über die Zimmerlautstärke hinausgehen.

OLG München, WM 1992, S. 238;

AG Münster, Urteil vom 05.07.1991 - 4 C 83/91, WM 1991, S. 545.

0 %

Hausmusik (Beschränkung)

Häufiges Musizieren anderer Hausbewohner kann auf 2 Stunden pro Tag reduziert werden.

BayObLG, Beschluß vom 28.03.1985 - B-Reg 2 Z 8/85, WM 1986, S. 148;

OLG Hamm, Beschluß vom 10.11.1980 - 15 W 122/80, NJW 1981, S. 465.

Musizieren mehrere Personen gemeinsamen, so kann die Zeit auf 1 Stunde pro Tag beschränkt werden.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 29.08.1984 - 20 W 190/84, WM 1984, S. 303.

Schlagzeug darf nur zu bestimmten Zeiten und nicht länger als 45 bzw. 90 Minuten lang gespielt werden.

LG Nürnberg-Fürth, WM 1992, S. 253.

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aus: Joachim Dospil / Hedwig Hanhörster
Tabellen für die Rechtspraxis, erschienen beim Carl Heymanns Verlag, Köln;
ISBN 3-452-23896-2, Reihe: PRAXISWISSEN RECHT