Mietmängel und Mietminderung
Schimmelbefall und Spakflecken

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Entscheidungen immer 
um Einzelfälle handelt, die nicht exakt auf andere Fälle angewendet werden können. 
Die Entscheidungen stellen daher lediglich eine Orientierungshilfe dar.

Schimmelbefall und erhebliche Durchfeuchtungen

AG Berlin-Tempelhof / Kreuzberg, Az. 6 C 328/84.

93 %

Schimmelbefall und erhebliche Durchfeuchtungen

LG Berlin, Az. 65 S 205/89, GE 1991, S. 625 (Druchfeuchtung und Schimmelpilzbefall von Küche, Wohn- und Schlafzimmer).

AG Friedberg / Hessen, Urteil vom 06.07.1983 - C 389/82, WM 1984, S. 198 (Durchfeuchtung nach einer Überschwemmung mit erheblichem Gestank).

80 %

Schimmel (Fenstermodernisierung)

Der Vermieter muss nach einer Fenstermodernisierung den Mieter auf das Wohnverhalten unter dem geänderten Raumklima hinweisen. Unterlässt er dies und kommt es deshalb zu erheblicher Feuchtigkeitsbildung kann der Mieter die Miete mindern.

LG Lübeck, Urteil vom 09.01.1990 - 14 S 60/89.

42 %

Schimmel

LG Hannover, Urteil vom 27.09.1978, ZMR 1979, S. 47 (Küchenwand ist wegen undichter Fenster und daraus resultierender Feuchtigkeit z.T. schwarz geworden.).

LG Karlsruhe, Urteil vom 14.07.1998 - 8 O 208/98 (Schimmel und Feuchtigkeit in der Küche).

LG Osnabrück, Urteil vom 02.12.1988 - 11 S 277/88, WM 1989, S. 370 (Schimmelbefall in Wohn-, Schlaf- und Badezimmer).

AG Bad Schwartau, Urteil vom 03.11.1987, WM 1988, S. 55 (Neubaufeuchte mit Schimmelbildung; ohne besondere Vereinbarung gehört es nicht zu den Vertragspflichten den Mieters, durch übermäßiges Lüften und kostenaufwendiges Heizen eine feuchte Wohnung zum Austrocknen zu bringen.)

AG Hamburg, Urteil vom 09.01.1979 - 42 C 634/76, WM 1979, S. 103 (Feuchtigkeits- und Schimmelbefall eines großen Teils der Räumlichkeiten - 8 Zimmer eines Einfamilienhauses - wegen undichten Daches.)

20 %

Schimmel

LG München I, Urteil vom 02.10.1985 - 15 S 7066/85, Thieler/Huber, Mietminderungliste von A-Z, S. 102 (Schimmel in zwei Zimmern, Küche und WC).

15 %

Schimmel

Beruht die unstreitige Schimmelpilzbildung in den Mieträumen zu 65 % auf baulich bedingten Mängeln, so kann die Miete um 14 % gemindert werden.

LG Bonn, Urteil vom 03.12.1990 - 6 S 76/90, ZMR 1991, S. 300.

14 %

Schimmel und Spakflecken

LG Hamburg, Urteil vom 10.04.1984 - 16 S 211/83, WM 1985, S. 21 (Schimmelbildung, Schränke müssen von der Wand abgerückt werden.).

LG Hannover, Urteil vom 27.07.1982 - 11 S 322/81, WM 1982, S. 183 (Schimmelbildung und Geruchsentwicklung, auch wenn der Mieter die Schäden mit beeinflusst hat.).

AG Darmstadt, Urteil vom 17.01.1979 - 37 C 2894/78;

AG Lahnstein, Urteil vom 11.10.1976 - 2 C 477/76, WM 1977, S. 227 (Auch bei einem relativ kleinen Feuchtigkeitsschaden kann die Miete um 10% gemindert werden.).

AG Neuss, Urteil vom 18.03.1994 - 36 C 593/93 (Der Vermieter muss nach einer Fenstermodernisierung den Mieter auf das Wohnverhalten unter dem geänderten Raumklima hinweisen. Unterlässt er dies und kommt es deshalb zu Stockflecken und Schwarzschimmelkulturen kann der Mieter die Miete mindern.).

AG Steinfurt, Urteil vom 11.08.1977 - 3 C 230/77, WM 1977, S. 256 (Schimmel- oder sog Spakflecken an der Außenwand eines Abstellraumes.).

10 %

Schimmel und Spakflecken

AG Lüneburg, Urteil vom 20.11.1979 - 11 C 189/79, Thieler/Huber, Mietminderungliste von A-Z, S. 102.

7 %

Schimmelpilzbildung (abgetrocknete)

Abgetrocknete Schimmelpilzbildung und drei gebrochene Fliesen im Hauswirtschaftsraum, ein 2,80 m langer Mauerriss in der Küche sowie eine defekte Fliese neben der Duscharmatur rechtfertigen eine Mietminderung von insgesamt 2% monatlich, wenn es sich um eine Wohnung mit ausgesprochen hohem Mietpreis handelt. Bei solchen Wohnungen rechtfertigen auch kleinere Mängel ohne Gebrauchsbeeinträchtigung eine Mietminderung.

AG Münster, Urteil vom 18.10.1995 - 48 C 493/94, WM 1995, S. 704.

2 %

(bei einer
teuren
Wohnung)

Spakflecken

LG Hamburg, Urteil vom 07.06.1979 - 7 S 225/78;

AG Bad Schwartau, Urteil vom 27.03.1981 - C 1165/80.

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Spakflecken (bei Betonbauten in den neuen Bundesländern)

Der Mieter einer Betonbau-Wohnung ist wegen auftretender Feuchtigkeitsschäden (Schimmelpilzbildung und Stockflecken) zur Mietminderung berechtigt. Es ist gerichtsbekannt, dass Betonbauten schlecht bzw. gar nicht atmen. Diesem Zustand kann auch durch sachgemäßes Lüften und Heizen nur unzureichend begegnet werden. Dem Mieter ist daher nicht der Vorwurf eines falschen Lüftungs- und Heizverhaltens zu machen.

KreisG Görlitz, Urteil vom 29.12.1992 - 7 C 531/92, WM 1993, S. 113.

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Spakflecken

Spak- oder Stockflecken in der Mietwohnung sind Fehler der Mietsache. Eine Mietminderung ist aber ausgeschlossen, wenn die Mieter selbst die Feuchtigkeitserscheinungen als Folge fehlerhaften Heizens und Lüftens zu vertreten haben.

LG Lüneburg, Urteil vom 08.01.1987 - 6 S 320/85, ZMR 1987, S. 336.

0 %

Spakflecken

Ein Minderungsrecht besteht nicht, wenn der Mieter nach Einbau von Isolierglasfenstern mit Kunststoffrahmen entgegen dem ausdrücklichen Hinweis des Fensterbauers nicht sorgfältig lüftet, so dass es wegen erhöhter Luftfeuchtigkeit zu Stockfleckenbildung kommen musste.

LG Hannover, Urteil vom 01.12.1982, WM 1983, S. 126.

0 %


aus: Joachim Dospil / Hedwig Hanhörster
Tabellen für die Rechtspraxis, erschienen beim Carl Heymanns Verlag, Köln;
ISBN 3-452-23896-2, Reihe: PRAXISWISSEN RECHT