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Merkblatt_Verbraucherinsolvenz.pdf

Über 25 Jahre Erfahrung

Rechtliche Begleitung mit Klarheit.

Spezialisiert auf Insolvenzrecht, Betreuungsrecht und Erbschaftsangelegenheiten in Konstanz. Wir finden praktische Lösungen für komplexe Lebenssituationen.

Unsere Fachbereiche

Strukturierte und zuverlässige Bearbeitung Ihrer Mandate durch langjährige Expertise und enge Zusammenarbeit mit Behörden.

Insolvenzrecht

Wirtschaftlicher Neuanfang für Privatpersonen und Einzelunternehmer. Wir begleiten Sie vom Einigungsversuch bis zur Restschuldbefreiung.

Details ansehen

Betreuungsrecht

Gerichtliche Betreuung und private Beratung. Verantwortungsvolle Wahrnehmung von Aufgabenkreisen wie Vermögenssorge und Gesundheit.

Erbrecht und Nachlasspflege

Sicherung und Verwaltung von Nachlässen, Ermittlung von Erben, Unterstützung bei der Erbauseinandersetzung und Abwicklung von Erbfällen mit höchster Sorgfalt und Transparenz.

Rechtsanwältin
Hedwig Hanhörster

"Rechtliche Fragen sind oft mit schwierigen Lebenssituationen verbunden – umso wichtiger ist eine vertrauensvolle Begleitung."

Kanzleigründung 1997 in Konstanz. Langjährige Erfahrung in der anwaltlichen Selbstverwaltung und Mitautorin bedeutender juristischer Fachpublikationen ("Handbuch für den Rechtsalltag").

RAK Freiburg (Vorstand a.D.)
Anwaltsverein KN (Vorsitz a.D.)

Qualifiziertes Team

Rechtsanwaltsfachwirte
Zertifizierte Insolvenzsachbearbeiter
Zertifizierte Nachlasspfleger
Rechtsreferendare & Studenten

Nebenjob zum Jurastudium gesucht?

Wir suchen immer engagierte Studierende (m/w/d).
Erhalte Einblick in die Praxis und unterstütze uns bei Aktenbearbeitung & Recherche.

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Publikationen & Fachliteratur

Veröffentlichungen

Rechtsanwältin Hedwig Hanhörster hat maßgeblich an verschiedenen juristischen Standardwerken und praxisnahen Publikationen mitgewirkt:

Service-Bereich

Merkblatt zur Verbraucherinsolvenz

Ein wirtschaftlicher Neuanfang beginnt mit Information. Unser Merkblatt fasst den Ablauf des Verfahrens und die Voraussetzungen kompakt für Sie zusammen.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange dauert das Verfahren?

In der Regel dauert das Verfahren ca. 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung (§ 300 InsO).

Bleibt mein Einkommen unantastbar?

Nur Beträge oberhalb der Pfändungsfreigrenze werden berücksichtigt. Der Grundbedarf bleibt gesichert.

Kontakt & Terminierung

Gerne klären wir Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch. Bitte nutzen Sie die untenstehenden Daten zur Kontaktaufnahme.

Kanzleisitz

Untere Laube 43
78462 Konstanz

Kommunikation

Tel: +49 7531 22 124

Fax: +49 7531 22 134

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Wichtiger Hinweis: Besprechungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.